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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting & Services

intraDESIGN / Inh. Timo Mackowiak / Husstäenweg 4 / 26629 Großefehn / Tel 0441-55979455 / kontakt@intradesign.io

Version 2.1 | Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen intraDESIGN und Geschäftskunden über die Bereitstellung von Webhosting, E-Mail-Hosting, Domain-Services, Server-Dienstleistungen und damit zusammenhängenden Services.

  2. Geschäftskunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

  3. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.

  4. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  5. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von intraDESIGN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch intraDESIGN zustande.

Ein mündlich oder per E-Mail erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn intraDESIGN die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

intraDESIGN ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

intraDESIGN erbringt folgende Leistungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung:

Leistungsspektrum:

  • Webhosting (Bereitstellung von Speicherplatz auf Managed-Servern)
  • E-Mail-Hosting (Bereitstellung von E-Mail-Postfächern und -Diensten)
  • Domain-Services (Registrierung, Verwaltung, DNS-Konfiguration)
  • Content-Management-Systeme (Installation, Konfiguration, Betrieb)
  • Zusätzliche Services (Analytics, Monitoring, Newsletter-Plattformen etc.)
  • Software-Lizenzen und Tools (nach gesonderter Vereinbarung)

3.1 Hosting-Pakete

Ein Hosting-Paket umfasst die Bereitstellung von Ressourcen für eine Webanwendung (z.B. Website, Web-App, CMS-Instanz) unter einer Haupt-Domain oder Subdomain. Jede weitere Domain oder Subdomain mit eigenständiger Webanwendung erfordert ein zusätzliches Hosting-Paket gemäß individueller Vereinbarung.

Beispiele zur Abgrenzung:

  • Im Basispaket enthalten: Weiterleitungen, Alias-Domains ohne eigene Inhalte
  • Separates Paket erforderlich: shop.kunde.de mit eigenem Shop-System zusätzlich zu www.kunde.de
  • Separates Paket erforderlich: blog.kunde.de mit eigenem CMS zusätzlich zu www.kunde.de

intraDESIGN stellt dem Kunden entsprechend dem Vertragsverhältnis im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten Speicherkapazität auf einem Managed-Server zur Verfügung und hält die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten zum Abruf über das Internet bereit.

3.2 Fair-Use-Grundsatz

Die Ressourcennutzung erfolgt im Rahmen bestimmungsgemäßer Verwendung für den vereinbarten Zweck.

Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor bei:

  • Nutzung für mehrere eigenständige Projekte innerhalb eines Pakets
  • File-Hosting für externe Projekte oder Websites
  • Beeinträchtigung des Serverbetriebs für andere Kunden durch übermäßige Ressourcenbeanspruchung

intraDESIGN ist in diesen Fällen berechtigt, den Kunden zur Buchung zusätzlicher Pakete, zum Wechsel auf ein höheres Paket oder zur Reduzierung der Nutzung aufzufordern.

3.3 Leistungseinschränkungen und Wartung

intraDESIGN ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.

intraDESIGN wird den Kunden im Falle einer längeren vorübergehenden Leistungseinstellung oder Leistungsbeschränkung nach Möglichkeit vorab über Art, Ausmaß und voraussichtliche Dauer unterrichten.

Soweit intraDESIGN bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

intraDESIGN ist berechtigt, seine vertraglichen Pflichten durch Erfüllungsgehilfen und externe Dienstleister erbringen zu lassen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Abrechnung

Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten zur Produktionsumgebung oder 30 Tage nach Auftragsbestätigung – je nachdem, was früher eintritt.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündigt.

Die Abrechnung erfolgt:

  • jährlich im Voraus (vergünstigter Jahrespreis gemäß Angebot)
  • quartalsweise im Voraus (Standardpreis gemäß Angebot)
  • monatlich im Voraus (Standardpreis gemäß Angebot)

Die gewählte Abrechnungsweise und die entsprechenden Preise werden im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt und ändern nichts an der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Abweichende Vertragslaufzeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

intraDESIGN behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat anzupassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen, sofern er von seinem Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung Gebrauch macht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen von intraDESIGN sind sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zu zahlen. Elektronische Rechnungen gelten mit Zugang per E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse als zugegangen.

Ein Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gilt als fristgerecht.

Bei Zahlungseingang nach Ablauf von 7 Tagen gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).

Im Verzugsfall schuldet der Kunde:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§ 288 Abs. 2 BGB)
  • eine Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB je überfälliger Rechnung
  • Die Verzugspauschale wird auf etwaige vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten angerechnet

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Lastschriftmandats, Rücklastschriften oder nicht gedeckte Zahlungen entstehen, es sei denn, dass der Kunde nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Bei Zahlungsverzug ist intraDESIGN berechtigt, sämtliche Leistungen gemäß § 8 einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, sofern der Verzug 60 Tage nach Fälligkeit andauert oder der Kunde trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) nicht reagiert oder nicht zahlt.

§ 6 Kundenkonto und Zahlungsverrechnung

Für jeden Kunden wird ein einheitliches Kundenkonto geführt, auf dem sämtliche Forderungen aus allen Vertragsverhältnissen mit intraDESIGN (Hosting, Agenturleistungen, Domains, zusätzliche Services etc.) sowie alle Zahlungen verbucht werden.

Eingehende Zahlungen werden wie folgt verrechnet:

a) Tilgungsbestimmung durch den Kunden: Trifft der Kunde bei der Zahlung eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung (z.B. durch Angabe einer Rechnungsnummer im Verwendungszweck), wird diese Zahlung entsprechend der Bestimmung des Kunden verrechnet.

b) Subsidiäre Verrechnung: Trifft der Kunde keine Tilgungsbestimmung, werden eingehende Zahlungen gemäß § 366 Abs. 2 BGB mit den ältesten offenen Forderungen verrechnet, unabhängig davon, aus welchem Vertragsverhältnis diese stammen.

Die Erbringung und Aufrechterhaltung sämtlicher Leistungen von intraDESIGN setzt einen ausgeglichenen Saldo des Kundenkontos voraus.

Bei negativem Saldo des Kundenkontos ist intraDESIGN berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen einzustellen (siehe § 8), auch wenn einzelne Rechnungen beglichen wurden.

Der Kunde kann den aktuellen Saldo seines Kundenkontos jederzeit bei intraDESIGN anfragen.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Rechtmäßige Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Services ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

Insbesondere ist es untersagt, über die bereitgestellten Services:

  • beleidigende, verleumderische, diskriminierende oder volksverhetzende Inhalte zu verbreiten
  • pornografische oder jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen
  • Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen
  • Spam, Phishing oder sonstige betrügerische Aktivitäten durchzuführen
  • Malware, Viren oder sonstige schädliche Software zu verbreiten
  • gegen Wettbewerbsrecht oder Datenschutzbestimmungen zu verstoßen

Der Kunde verpflichtet sich, die Services nicht als Mirror-Server, Game-Server, Torrent-Server oder für File-Sharing-Dienste zu nutzen.

Der Kunde hat seine Inhalte deutlich als eigene Inhalte zu kennzeichnen und darf keinesfalls den Eindruck erwecken, dass es sich um Inhalte von intraDESIGN handelt.

7.2 Datensicherung

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und wird in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 10 Tage) ein Backup seiner Inhalte auf einen externen Datenträger vornehmen.

Die von intraDESIGN bereitgestellten automatischen Backups (System-Snapshots) dienen ausschließlich der Systemsicherheit und stellen keine vertragliche Verpflichtung zur Datensicherung dar. Wiederherstellungen aus System-Backups erfolgen nach Best-Effort-Prinzip ohne Garantie. Verbindliche Recovery Point Objectives (RPO) und Recovery Time Objectives (RTO) bedürfen einer gesonderten SLA-Vereinbarung.

Eine Haftung von intraDESIGN für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 10 Tage) eigene Backups vorgenommen hat.

7.3 Zugangsdaten und Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und sichere Passwörter zu verwenden.

Der Kunde hat intraDESIGN unverzüglich zu informieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder der Zugang auf andere Weise unrechtmäßig benutzt wird.

7.4 Fair-Use und Ressourcennutzung

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung der Server keine übermäßige Ressourcenbeanspruchung entsteht, welche zu einer Beeinträchtigung des Serverbetriebes oder anderer Kunden führt.

Die konkreten Leistungsgrenzen (Webspace, Traffic, etc.) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Überschreitung dieser Grenzen berechtigt intraDESIGN, den Kunden zur Buchung eines höheren Pakets oder zusätzlicher Ressourcen aufzufordern.

intraDESIGN behält sich vor, bei anhaltend übermäßiger Ressourcennutzung, die den Serverbetrieb beeinträchtigt, die betroffenen Services vorübergehend einzuschränken oder den Kunden auf ein leistungsstärkeres Paket zu verweisen.

Orientierungswerte für Fair-Use: Eine übermäßige Ressourcenbeanspruchung liegt in der Regel vor bei dauerhaft mehr als 200 GB Traffic pro Monat, mehr als 100 GB Speichernutzung oder durchgehend mehr als 20% CPU-Auslastung über 24 Stunden. Bei Überschreitung erfolgt eine Aufforderung zum Upgrade oder zur Drosselung mit einer Ankündigungsfrist von 48 Stunden.

7.5 Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, intraDESIGN alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Der Kunde hat erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren bei der Feststellung und Beseitigung mitzuwirken.

Der Kunde hat intraDESIGN schriftlich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform unverzüglich mitzuteilen.

7.6 Datenschutz

Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG), zu beachten.

§ 8 Sperrrecht und Leistungseinstellung

intraDESIGN ist berechtigt, bei negativem Saldo des Kundenkontos sämtliche Leistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.

Die Leistungseinstellung umfasst insbesondere:

  • Backend-Zugänge (FTP, SSH, Control-Panel, CMS-Zugang etc.) – als milderes Mittel kann zunächst nur der redaktionelle Zugang gesperrt werden, während die Website von außen weiterhin erreichbar bleibt
  • Monitoring und Support-Leistungen
  • Zugriff auf Analytics und weitere Tools
  • E-Mail-Services (E-Mail-Empfang und -Versand werden blockiert)
  • Webhosting-Infrastruktur (Website/-anwendung wird nicht mehr erreichbar)
  • DNS-Services (Domain-Auflösung wird eingestellt)

Die Freischaltung etwaiger gesperrter Leistungen bzw. Zugänge sowie die Herausgabe von Auth-Codes für Domaintransfers, Transferfreigaben und Inhaberwechsel erfolgen erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen auf dem Kundenkonto.

intraDESIGN ist ferner berechtigt, Leistungen einzustellen oder zu sperren, wenn:

  • der Kunde gegen seine Pflichten aus § 7 verstößt
  • der begründete Verdacht besteht, dass über die Services rechtswidrige Handlungen vorgenommen werden
  • die Sicherheit des Netzbetriebes gefährdet ist

intraDESIGN setzt Sperren stufenweise um. Vor Sperrung der öffentlichen Erreichbarkeit (Webhosting-Infrastruktur, E-Mail-Services, DNS-Services) wird der Kunde mit einer Frist von 5 Werktagen zur Zahlung bzw. zur Beseitigung des Grundes aufgefordert. Bei schwerwiegenden Verstößen, Sicherheitsvorfällen oder Gefahr im Verzug kann die Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht für die Vertragslaufzeit.

§ 9 Domain-Services

9.1 Domain-Registrierung und -Verwaltung

Soweit im Leistungsumfang die Registrierung oder Verwaltung von Domain-Namen enthalten ist, wird intraDESIGN bei der Verschaffung und Pflege von Internet-Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domain-Vergabestelle (z.B. DENIC eG für .de-Domains) lediglich als Vermittler tätig.

Diesen Verträgen liegen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit intraDESIGN lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle unberührt.

Auf die Vergabe der Domain hat intraDESIGN keinen Einfluss. intraDESIGN übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder die zugeteilten Domains frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, intraDESIGN von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, freizustellen.

9.2 Sperrfristen und Transferbeschränkungen

Bei internationalen Domains (z.B. .com, .eu, .org) gelten registrierungsbedingte Sperrfristen von bis zu 60 Tagen nach Neuregistrierung oder Provider-Wechsel. In diesem Zeitraum kann die Domain nicht transferiert werden.

Diese Sperrfristen gelten auch im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden.

9.3 Domain-Kosten und Preisänderungen

Die Kosten für die Domain-Registrierung bei der Vergabestelle sind in den von intraDESIGN in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von intraDESIGN an die Vergabestelle entrichtet.

Preisänderungen der Vergabestellen werden in den Preisen von intraDESIGN berücksichtigt und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Diese Preisanpassungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung des Hosting-Vertrages. Die betroffene Domain kann jedoch regulär zum Ende des Abrechnungszeitraums vor Inkrafttreten der Preisanpassung gekündigt oder transferiert werden.

9.4 Domain-Transfer nach Vertragsende

Nach Vertragsende und vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis wird intraDESIGN die erforderlichen Freigaben für einen Domain-Transfer zu einem anderen Provider unverzüglich erteilen.

Während offene Forderungen auf dem Kundenkonto bestehen, ist intraDESIGN berechtigt, die Erteilung von Auth-Codes und Transfer-Freigaben zu verweigern. Bei berechtigten, jedoch streitigen Gegenrechten des Kunden kann intraDESIGN gegen angemessene Sicherheitsleistung (z.B. Hinterlegung) die Freigabe erteilen.

9.5 WHOIS-Daten und Veröffentlichung

Der Kunde wird darüber informiert, dass seine Kontaktdaten in der WHOIS-Datenbank der jeweiligen Registrierungsstellen veröffentlicht werden können. Der Kunde kann auf Wunsch die Verwendung von Proxy-Daten beantragen, sofern die Vergabestelle dies unterstützt.

§ 10 E-Mail-Services

Soweit E-Mail-Hosting im Leistungsumfang enthalten ist, stellt intraDESIGN dem Kunden E-Mail-Postfächer und die zugehörige Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner E-Mails und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

intraDESIGN ist berechtigt, Spam-Filter und Antivirus-Software einzusetzen. Ein Haftungsausschluss für das Blockieren oder Löschen von E-Mails durch diese Systeme gilt gemäß § 15.

Der Kunde ist verpflichtet, E-Mail-Services nicht für Massen-E-Mails (Newsletter/Mailings/Spam) oder andere missbräuchliche Zwecke zu verwenden. Für den Versand von Newslettern können von intraDESIGN entsprechende Tools nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt werden.

§ 11 Verantwortlichkeit und Freistellung

Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm gespeicherten und verbreiteten Inhalte. Alle Inhalte sind für intraDESIGN fremde Inhalte im Sinne des § 10 TMG.

Der Kunde hat intraDESIGN bei Rechtswidrigkeit der von ihm eingestellten Inhalte von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – vollständig freizustellen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Marken-, Urheber- und Patentrechtsverletzungen
  • Datenschutzverletzungen
  • Wettbewerbsrechtsverstöße
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • strafrechtlich relevante Inhalte

Die Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).

intraDESIGN hat bei Erhalt von Hinweisen auf eine Rechtsverletzung das Recht, die gespeicherten Daten des Kunden einzusehen. Bei Feststellung einer Rechtsverletzung behält sich intraDESIGN die Weitergabe dieser Daten an Strafverfolgungsbehörden oder behördliche Sicherheitsdienste vor.

§ 12 Verfügbarkeit und höhere Gewalt

intraDESIGN ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

intraDESIGN übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Diensten Dritter, die am Internet beteiligt sind, insbesondere für Betreiber von Netzen außerhalb des eigenen Netzwerks.

intraDESIGN ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.

Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben
  • Unterbrechung der Stromversorgung durch Dritte
  • behördliche Maßnahmen
  • Naturkatastrophen
  • Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur oder auf die Infrastruktur von intraDESIGN (z.B. DDoS-Angriffe, Hackerangriffe)

§ 13 Kündigung

13.1 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail).

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

13.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für intraDESIGN insbesondere vor, wenn:

  • der Zahlungsverzug 60 Tage nach Fälligkeit andauert
  • der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Kunde seine Zahlungsunfähigkeit anzeigt
  • der Kunde die Services für rechtswidrige Zwecke nutzt

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

13.3 Vorzeitige Beendigung durch den Kunden

Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ohne wichtigen Grund, gelten folgende Regelungen:

Bei jährlicher Vorauszahlung: Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet.

Bei monatlicher oder quartalsweiser Zahlung: Der Kunde bleibt zur Zahlung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit verpflichtet. intraDESIGN kann alternativ eine Schadenspauschale von 15% der ausstehenden Zahlungen für die restliche Mindestvertragslaufzeit geltend machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Datenherausgabe nach Vertragsende

Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von ihm auf den Servern von intraDESIGN gespeicherten Daten zu löschen.

intraDESIGN wird dem Kunden auf Wunsch die Möglichkeit einräumen, seine Daten vor Vertragsende herunterzuladen. Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen Format (z.B. Datenbank-Dump, ZIP-Archiv).

Für die Aufbereitung und Bereitstellung umfangreicher Datenbestände kann intraDESIGN einen angemessenen Kostenersatz nach Zeitaufwand verlangen.

intraDESIGN ist berechtigt, nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) sämtliche Daten des Kunden vollständig zu löschen.

Erfolgt die Datenlöschung durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch intraDESIGN, wird intraDESIGN die Löschung vornehmen und hierfür eine Pauschale von 10,00 € netto berechnen.

§ 15 Haftung

15.1 Haftung für Personenschäden

Für Personenschäden (Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) haftet intraDESIGN unbeschränkt.

15.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Für Sach- und Vermögensschäden haftet intraDESIGN unbeschränkt, soweit diese durch intraDESIGN, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

15.3 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Im Übrigen haftet intraDESIGN für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.4 Ausgeschlossene Haftung

intraDESIGN haftet nicht für:

  • Datenverluste, soweit der Kunde nicht regelmäßig (mindestens alle 10 Tage) eigene Backups vorgenommen hat
  • Schäden durch Blockieren oder Löschen von Daten durch Antivirus-/Anti-SPAM-Software
  • Domainverluste, soweit intraDESIGN nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist
  • Serverdiebstahl, -brand oder -beschlagnahme, soweit intraDESIGN nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist
  • die Funktionsfähigkeit von Diensten Dritter oder Netzen außerhalb des Einflussbereichs von intraDESIGN
  • vom Kunden übermittelte oder empfangene Inhalte
  • Schäden aus der Nutzung von vom Kunden zur Verfügung gestelltem Material

Die Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Domains, Inhalten oder Arbeiten des Kunden ist ausgeschlossen.

15.5 Wiederbeschaffung von Daten

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet intraDESIGN nur, wenn intraDESIGN deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial (Backup) mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

15.6 Haftung nach Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15.7 Haftung für Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von intraDESIGN.

§ 16 Datenschutz

intraDESIGN verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von intraDESIGN enthalten, die unter www.intradesign.io abrufbar ist.

Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Services personenbezogene Daten verarbeitet, ist er selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und hat die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 17 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von intraDESIGN steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur soweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

§ 18 Abtretung und Vertragsübertragung

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch intraDESIGN auf einen Dritten übertragen.

§ 19 Änderung der AGB

intraDESIGN kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelte mit Wirkung für die Zukunft ändern.

Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen einem Monat nach Zugang der Mitteilung widerspricht.

intraDESIGN wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs besonders hinweisen.

Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. intraDESIGN ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Bei einer Änderung der von intraDESIGN zu zahlenden Entgelte für Netzzugänge, Domain-Registrierungen oder Dienste Dritter kann intraDESIGN die dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte entsprechend anpassen. Dies gilt auch für Änderungen des Umsatzsteuersatzes.

§ 20 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Soweit in diesen AGB Schriftform gefordert wird, genügt die Textform (E-Mail, Fax) nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich geregelt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Das gleiche gilt, soweit diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

§ 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Aurich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).